Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verein TIMMMEDIA Schweiz

Nachfolgende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen und den Umgang zwischen allen Mitgliedern und dem Verein TIMMMEDIA. Sie bilden eine wichtige Grundlage des Miteinanders im Verein und sind für jedes Mitglied verbindlich und an jede Mitgliedschaft gekoppelt.


Mitgliedschaften allgemein

Mit Antrag oder per Erklärung auf Mitgliedschaft beim Verein TIMMMEDIA, ab jetzt TIMMMEDIA genannt, werden neben der Satzung automatisch auch die nachfolgenden Vereinbarungen zu den Mitgliedschaften anerkannt:

Eine Mitgliedschaft bei TIMMMEDIA beinhaltet – je nach Stand und Status der Mitgliedschaft – unterschiedliche Leistungen, die online auf der Webseite von TIMMMEDIA unter https://my.timmmedia.ch/mitgliedschaft/vielen-dank-fuer-ihr-interesse einzusehen sind. Zusätzlich zu den regulären Mitgliedschaften gibt es zeitlich limitierte Gastmitgliedschaften sowie Spezialmitgliedschaften, die sich in Leistung und Beitrag unterscheiden. Eine aktuelle Auflistung aller Mitgliedschaftsvarianten, Leistungen und Beiträge befindet sich ebenfalls auf o.g. Webseite. Eine Inanspruchnahme von Leistungen eines Mitglieds ist nur dann möglich, wenn der laufende Mitgliedsbeitrag fristgerecht erbracht worden ist. Ist das Mitglied mit einer oder mehrerer Zahlungen rückständig, verliert es für die Dauer des Rückstandes seine Mitglieds-Privilegien. Gerät ein Mitglied mit einer Rate für länger als zwei Monate in Rückstand, so können alle folgenden Beiträge bis zum Vertragsende auf einmal fällig gestellt werden. Bei Zahlungsverzug kann TIMMMEDIA ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 5.- je Vorgang erheben. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf weiter zu bezahlen, wenn das fördernde Mitglied keine Leistungen in Anspruch nimmt oder nehmen kann. Die Übertragung der Rechte aus einer Mitgliedschaft an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es besteht die Verpflichtung des Mitglieds, seine Adressdaten – einschließlich korrekter E-Mail Adresse und Telefonnummer – unter denen das Mitglied erreichbar ist, aktuell zu halten; Änderungen können entweder online eingetragen oder TIMMMEDIA hierüber informiert werden. Es wird von TIMMMEDIA ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei allen bereits vom Verein angenommenen Mitgliedschaften grundsätzlich kein Widerrufsrecht angeboten werden kann.


Kostenfreie oder kostenpflichtige Teilnahme an Veranstaltungen für Gäste und Mitglieder

Inhalt und Umfang der Leistungen einer Veranstaltung ergeben sich aus den jeweiligen Informationen zu den Veranstaltungen auf der TIMMMEDIA Webseite oder deren Veröffentlichung auf möglichen Partnerseiten. Die Leistungen umfassen bei Veranstaltungen – neben den ausgeschriebenen Inhalten und möglichen Übungen – auch die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten. Nicht enthalten sind sämtliche sonstigen Kosten, wie beispielsweise für Anreise, Unterbringung, Verpflegung sowie individuelle Kosten des Teilnehmers. Solche Kosten müssen von jedem Teilnehmer selbst getragen werden. Der Teilnehmer handelt hierbei auf eigene Rechnung und Gefahr.

Inhalt und Ablauf, sowie der Einsatz der Seminarleiter können bei ernsthaften Gründen, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, geändert werden. TIMMMEDIA wird in diesem Fall über die Änderungen informieren. Die Durchführung einiger Veranstaltungen ist von der Teilnahme einer Mindestanzahl an Mitgliedern abhängig. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann TIMMMEDIA den Veranstaltungstermin verschieben oder notfalls sogar gänzlich absagen. TIMMMEDIA wird in diesem Fall die Teilnehmer unverzüglich über die Verschiebung oder die Stornierung der Veranstaltung informieren und einen Ersatztermin mitteilen. TIMMMEDIA ist darüber hinaus befugt, Veranstaltungsort und / oder Termin auch aus anderen Gründen – sofern dieses notwendig erscheint – zu ändern, was den Teilnehmern jedoch unverzüglich mitzuteilen ist. Im Falle einer Absage durch TIMMMEDIA wird ein Ersatztermin für die entsprechende Veranstaltung angeboten. Können nur einzelne Inhalte oder Stunden nicht abgehalten werden, so hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine finanzielle oder sonstige Erstattung.


Verpflichtung zur Verschwiegenheit / Schweigepflicht als Schutzraum für Ideen

Jedes Mitglied, unabhängig vom jeweiligen Status und Grad der Mitgliedschaft und ausdrücklich auch für Paten und Gastmitglieder beziehungsweise Gastzugänge, verpflichtet sich, über alle Informationen, die ihm durch oder über TIMMMEDIA und/oder über seine Mitglieder bekannt werden, uneingeschränktes Stillschweigen zu bewahren und diese unbefristet geheim zu halten. Diese Verpflichtung schließt ausdrücklich auch all jene Informationen, Hintergründe und Umstände ein, die im Rahmen von Veranstaltungen, Workshops, Seminaren, Vorträgen, Kongressen, Zusammenkünften oder Projekten und Vorträgen geteilt werden. Die Schweigepflicht besteht ausdrücklich auch über das Ende einer Mitgliedschaft hinaus.


Austritt aus dem Verein – Beendigung der Mitgliedschaft

Der Vereinsaustritt ist – wenn es sich nicht um eine zeitlich befristete Gastmitgliedschaft handelt – erstmalig nach einem Jahr ab Mitgliedsbeginn möglich. Nach Ablauf des ersten Jahres ist die Mitgliedschaft dann jederzeit mit einem Monat Frist zum Ende der bestehenden Laufzeit / Zahlperiode kündbar. Die Kündigung muss dem Verein somit spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Zahlungsperiode vorliegen. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft erneut um die vereinbarte Laufzeit gemäß der Zahlungsperiode, jedoch maximal um 12 Monate. Eine Kündigung kann schriftlich über das TIMMMEDIA Kontaktformular im Internet erklärt werden.


Haftung

Die Auswahl und Anwendung unserer angebotenen Produkte und Leistungen erfolgt in alleiniger Verantwortung des Anwenders. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit vor, während und nach einer Veranstaltungsteilnahme wird von Seiten TIMMMEDIA nicht gehaftet. TIMMMEDIA haftet daher nicht für Schäden, die durch die Teilnahme selbst entstanden sind, im Fall einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist eine solche ausgeschlossen. Vor, während und nach Veranstaltungen an Vorträgen / Seminaren / Projekten oder Workshops trägt der Teilnehmer alle damit direkt oder indirekt verbundenen Risiken selbst. Der Verein gibt keine Garantie in Bezug auf die Funktionalität oder die unter Verwendung vermittelter Informationen erzielten Ergebnisse. Sollte TIMMMEDIA im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften, so ist die Haftung der Höhe nach auf den Beitrag der bestehenden Mitgliedschaft beschränkt. Ferner ist eine Haftung für Folgeschäden und mittelbaren Schäden ausgeschlossen. Sämtliche Ansprüche eines Teilnehmers haben keine Wirksamkeit, falls diese von dem Teilnehmer nicht innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Schadenfalls TIMMMEDIA schriftlich angezeigt werden. TIMMMEDIA übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die bei der An- und Rückreise zum sowie am Veranstaltungsort entstehen.


Recht

Es findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Zürich, Kanton Zürich. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.

 

Schlussbestimmungen

TIMMMEDIA kann diese AGB jederzeit ändern. TIMMMEDIA weist seine Mitglieder über eine Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn das Mitglied nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. Widerspricht das Mitglied der Änderung nicht, gilt die Änderung als genehmigt.

Änderungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden einschließlich der Abbedingung der Schriftform bedürfen zur Erlangung der Gültigkeit der Schriftform. Sollten Teile dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, in diesem Falle die unwirksame Vereinbarung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck weitgehend entspricht und wirksam ist.